Interessenvertretung

Forderungen an die Politik

1. Flexibilität erhalten, Bürokratie abbauen

  • Mittelstandsförderungsgesetz als Leitlinie sichern
  • Mittelstandsbeauftragten stärken
  • Landesspezifische Förderbürokratie abbauen
  • Europäische Vorgaben nicht verschärfen, Subsidiaritätsprinzip leben
  • Privatwirtschaft außerhalb der Daseinsvorsorge Vorrang einräumen
  • Bürokratieabbau auf Bundesebene initieren
  • Ungleichbehandlungen bei GEMA-Gebühren zurückführen

2. Langfristige Handlungsfähigkeit sichern, Finanzierungsspielräume von Staat und Unternehmen erhalten

  • Staatliche Investitionstätigkeit erhöhen
  • Konnexitätsprinzip einhalten
  • Mittelstandsgerechte Kreditvergabe sichern
  • Augenmaß in der Steuer- und Abgabenpolitik halten

3. Nachwuchs gewinnen, Fachkräfte sichern

  • Handwerkliche Tätigkeiten in frühkindlicher Bildung berücksichtigen
  • Handwerksberufe bei Berufsorientierung an allen Schulformen berücksichtigen
  • Chance auf qualifizierte Förderung für alle bieten
  • Duale Berufsausbildung weiter stärken
  • Angemessene personelle und technische Ausstattung der Berufsschulen sichern
  • Fahrt- und Unterbringungskostenzuschuss für Auszubildende gewähren
  • Zur Sicherung des Nachwuchses Berufsschullehrerlaufbahn bewerben
  • Bildungszentren des Handwerks unterstützen
  • Durchlässigkeit weiter stärken, Studienaussteiger an berufliche Ausbildung heranführen
  • Frauen für gewerblich-technische Berufe begeistern
  • Handwerkliches Flüchtlingsprojekt auf tatsächliche Bedarfe anpassen
  • Betriebliches Gesundheitsmanagement unterstützen
  • Fehler der Novelle der Handwerksordnung (HwO) 2004 korrigieren
  • Meistergründungspr.mie einführen
  • Meistervorbereitung dem Studium finanziell gleichstellen
  • Sozial- und Tarifpartnerschaft stärken

4. Nachhaltiges Wirtschaften ermöglichen, Energiewende unterstützen

  • Klimaschutz, Versorgungssicherheit und Finanzierbarkeit bei Energiewende beachten
  • Vorbildfunktion bei energetischer Sanierung einnehmen
  • Steuerliche Förderung bei energetischen Sanierungen einfordern
  • Energie- und Ressourceneffizienz vorantreiben
  • Kompetenz der Energieberater und -beraterinnen des Handwerks vollumfänglich nutzen
  • Fahrverbote für den Wirtschaftsverkehr verhindern
  • Elektromobilität stärken

5. Sozial wichtige Rahmenbedingungen sichern, ländliche Räume entwickeln

  • Intakte Verkehrsinfrastruktur sichern
  • Leistungsfähige Breitbandangebote verfügbar machen
  • Rahmenbedingungen für gezielten Wohnungsbau verbessern
  • Wohnimmobilienerwerb nicht unnötig erschweren
  • Handwerk in Förderung des ländlichen Raums angemessen berücksichtigen
  • Ländliche Räume als Arbeits- und Lebensorte stärken
  • Handwerk in Metropolregionen intensiv einbinden

6. Handwerksgerechte Strukturen erhalten, fairen Wettbewerb gewährleisten

  • Handwerksgerechte öffentliche Auftragsvergabe sicherstellen
  • Aufwand für Teilnahme an öffentlichen Aufträgen im Rahmen halten
  • Schwarzarbeit bekämpfen, legale Auftragsvergabe stärken
  • Gläubigerschutz stärken

7. Zukunftsfähigkeit sichern, Perspektiven geben

  • Innovationskraft des Handwerks fördern
  • Handwerk in Digitalisierungsstrategie einbinden
  • Rahmenbedingungen für Exportaktivitäten vereinfachen
  • Beratungsangebote von Kammern und Verbänden verstärken
  • Generationswechsel im Handwerk begleiten

 

Wir machen uns politisch für Sie stark. Damit Sie wirtschaftlich immer stärker werden.

Wussten Sie schon, dass das Handwerk allein im Landkreis Vechta für über 8000 Menschen sozialversicherungspflichtige Arbeitsplätze stellt? Hinzu kommt, dass im Kreis Vechta auch ca. 1600 selbstständige Existenzen vom Handwerk leben? Gegenwärtig werden im Handwerk 1500 Menschen ausgebildet. Kurzum: Das Handwerk ist eine der tragenden Säulen der Wirtschaft vor Ort. Die Kreishandwerkerschaft vertritt nicht nur die Interessen von über 650 Innungsmitgliedern, sondern darüber hinaus die Gesamtinteressen des selbstständigen Handwerks im Landkreis Vechta.

Im lokalen und regionalen Wirtschaftsgeschehen ist das Handwerk ein wesentlicher Faktor. Um die Bedeutung des Handwerks in Politik und Gesellschaft hervorzuheben, engagiert sich auch unsere Kreishandwerkerschaft im Rahmen von kommunalpolitischen Aktivitäten. Als Zusammenschluss der Innungen bringen wir so unseren Sachverstand durch Gutachten und Stellungnahmen ein. Darüber hinaus vertreten wir Ihre Interessen über die Landes- u. Bundesarbeitsgemeinschaft der Kreishandwerkerschaften.

Wir werben.
Damit man Ihr Handwerk kennt.

Gerade heute ist Werbung für den, der etwas anzubieten hat wichtig. Werbung und Öffentlichkeitsarbeit sind deshalb wesentliche Aufgaben unserer Kreishandwerkerschaft. Das bedeutet:

  • intensive Kontaktpflege zu den Medien;
  • sichtbare Präsenz auf öffentlichen Veranstaltungen;
  • Demonstration handwerklicher Leistung auf Messen und Ausstellungen.

Wir vertreten Ihr Recht.
Damit Sie Recht bekommen.

Arbeits-, Verwaltungs- und Sozialrechtsstreitigkeiten sind ein unerfreuliches Thema. Sie kosten Zeit, Nerven und auch viel Geld. Um Ihnen das zu ersparen, finden Sie bei uns nicht nur zuverlässigen Rat, sondern auch eine erfahrene Prozessvertretung. Unsere juristisch ausgebildeten Fachleute widmen sich mit großem Engagement Ihrem Fall‘, vertreten Sie bei Gericht oder bewahren Sie auch vor aussichtslosen Prozessen. Bei Problemen zwischen Betrieb und Kunden können unsere Schiedsstellen in Anspruch genommen werden, die vor allem durch das Kfz-Handwerk bekannt sind. All das zu Ihrer Sicherheit.

Wir kümmern uns um Tarifverträge.
Damit in Ihrem Betrieb alles störungsfrei läuft.

Jedes Jahr wird mit den Gewerkschaften neu über die verschiedenen Tarife verhandelt: Lohn, Urlaubsgeld, tarifliche Sondervergütungen, vermögenswirksame Leistungen oder Weihnachtsgeld, um nur einige zu nennen. Die Tarifexperten unserer Kreishandwerkerschaft vertreten Ihre Interessen. Das heißt:

  • wir beraten Sie über Gestaltungsmöglichkeiten;
  • wir entwerfen für Sie individuelle Verträge;
  • wir informieren Sie detailliert über jede Veränderung;
  • wir beraten Sie gern, damit in Ihrem Betrieb alles reibungslos läuft.

Wir informieren Sie über neue Entwicklungen. Damit Sie sich neue Märkte eröffnen können.

Nie zuvor hat es so schnell so viele Veränderungen in allen Lebensbereichen gegeben wie in unserer Zeit. Unmöglich für den einzelnen, den Überblick zu behalten. Als Kreishandwerkerschaft sind wir deshalb kontinuierlich dabei, Märkte und Entwicklungen zu beobachten, auszuwerten und diese Informationen in aufbereiteter Formen Sie weiterzugeben. In Kursen, Seminaren, Vorträgen, auf Fachtagungen und Messen, durch Rundschreiben und Beiträge in den Fachmedien des Handwerks.


10 Thesen gegen das Meisterprinzip und 10 schlagkräftige Argumente dafür

1. Der Meisterbrief ist ein Auslaufmodell aus der Zeit der Zünfte! Stimmt nicht! Der Meisterbrief wurde 1953 einstimmig von allen demokratischen Parteien im Bundestag im Rahmen der Handwerksordnung beschlossen. Diese rechtlichen Grundlagen des Handwerks wurden durch höchstrichterliche Entscheidungen mehrfach bestätigt. Der Meisterbrief ist keineswegs ein Auslaufmodell, sondern die tragfähige Basis für eine gesunde Volkswirtschaft und ein funktionierendes Ausbildungswesen. Das Zunftwesen wurde nach der französischen Revolution vor rund 200 Jahren aufgehoben.

2. Die Aufhebung des Meisterprinzips führt zu mehr Existenzgründungen! Stimmt nicht! Kurzfristig starten möglicherweise enthusiastische Jungunternehmer in die handwerkliche Selbständigkeit. Von Dauer sind diese Existenzgründungen nicht. Nahezu die Hälfte gibt nach den ersten beiden Geschäftsjahren wieder auf. Betriebe von Handwerksmeistern dagegen sind nach den ersten 5 Jahren noch zu 75% am Markt und überzeugen durch Stabilität.

3. Ohne Meisterzwang entstehen mehr Arbeitsplätze! Stimmt nicht! Die hohe Fluktuation bei Betriebsgründungen von Nicht-Meistern sorgt für Unruhe auf dem Arbeitsmarkt und Belastung der staatlichen Sozialkassen (durch Arbeitslosengeld, ggf. Sozialhilfe für gescheiterte Unternehmer). Zwischen dem Meisterbrief und der Bestandsfestigkeit von handwerklichen Existenzgründungen besteht ein empirisch belegter Zusammenhang. Existenzgründer aus dem Handwerk haben bereits nach einem Jahr im Durchschnitt 2 Mitarbeiter und schaffen bis zum 5. Jahr weitere 3 ½ Stellen. Und diese Beschäftigungsverhältnisse sind in der Regel von Dauer! Denn innerhalb der ersten beiden Jahre sind nicht einmal 2% der Gründer zur Aufgabe gezwungen.

4. Verbraucherschutz geht auch ohne Meisterbrief! Stimmt nicht! Durch kostenintensive Kontrollen müsste z. B. im Lebensmittelbereich oder in den Gesundheitshandwerken die Einhaltung der verbraucherschutzrechtlichen Vorschriften überprüft werden. Zu Lasten der Staatskasse, die eh schon gähnend leer ist! Produkte und Leistungen zu zertifizieren ist unvergleichlich teurer als Produzenten und Dienstleister mit entsprechender Qualifikation auszustatten.  Beispiel: Die Bremsen eines Autos müssen weiterhin sofort von einem Kfz-Meister geprüft und abgenommen werden und nicht erst später vom TÜV.

5. Die Sicherung von Ausbildungsplätzen ist nur ein Vorwand um an alten Zöpfen festzuhalten! Stimmt nicht! Das Handwerk bildet 70% der gewerblichen Lehrlinge aus und ist somit der Ausbilder Nr. 1 für die gesamte gewerbliche Wirtschaft. Ohne die hochqualifizierten Fachkräfte aus dem Handwerk hätte die Industrie schwerwiegenden Nachwuchsmangel. Ohne die handwerkliche Ausbildungsleistung würde der Markt für Auszubildende schlagartig zusammenbrechen.

6. Deutsche werden bei der Gründung von Handwerksbetrieben diskriminiert! Stimmt nicht! EU-Ausländer, die in Deutschland einen Handwerksbetrieb eröffnen wollen, müssen nachweisen, dass sie in ihrem Heimatland bereits 6 Jahre einen Handwerksbetrieb erfolgreich geführt haben. In dieser Zeit schaffen deutsche Handwerker leicht Ausbildung und Meisterbrief und damit ein tragfähiges Fundament für ein aussichtsreiches, stabiles Unternehmertum. Im übrigen ist die Zahl der Ansiedelung von EU-Handwerker in Deutschland eher gering.

7. Handwerk will sich mit dem Meisterbrief unliebsame Konkurrenz vom Hals halten! Stimmt nicht! Meister im jeweiligen Gewerk können sich jederzeit und überall selbständig machen. Anbieter mit der gleichen handwerklichen Leistungen werden durch den Meisterbrief nicht ausgegrenzt oder von einer Zulassung ausgeschlossen. Das ist in anderen Berufen, zum Beispiel bei Ärzten anders. Da wird sehr wohl reglementiert, auf wieviel Einwohner sich ein Arzt niederlassen kann.

8. Die Handwerksordnung ist zu starr und behindert wirtschaftliche Flexibilität! Stimmt nicht! Gerade durch die Leipziger Beschlüsse ist die Handwerksordnung dynamisch und flexibel und strukturellen Veränderungen und Erfordernissen angepasst. In besonderen Fällen sind Ausnahmegenehmigungen möglich und die werden von den Kammern in der Regel auch erteilt. Es ist nicht akzeptabel, das Handwerk als Eckpfeiler einer gesunden Volkswirtschaft für tief greifende Fehler in der Wirtschafts-, Sozial- und Gesellschaftspolitik zum Sündenbock zu machen.

9. Die Pflicht zur Meisterprüfung schränkt die Berufs- und Gewerbefreiheit ein! Stimmt nicht! Jeder kann den Beruf erlernen und ergreifen, den er möchte. Und Meister wird nur, wer beruflich vorankommen will. Das ist in anderen Bereichen auch so. Eine Anwaltsgehilfin kann niemals als Anwältin tätig sein und würde von keinem Gericht in Deutschland akzeptiert. Niemand reklamiert in diesem Fall eine Einschränkung der Berufs- und Gewerbefreiheit. Für den Weg in die Selbständigkeit ist der Meisterbrief jedoch der direkte und sinnvollste Weg. Diese Qualifikation ist von höchstem Nutzen für unsere Volkswirtschaft.

10. Der Meisterzwang fördert die Schwarzarbeit! Stimmt nicht! Schwarzarbeit wird erst durch die hohen Belastungen durch die Lohnnebenkosten für die Verbraucher attraktiv. Diese belasten und verteuern jede Handwerkerstunde immens. Darüber bietet die Ich-AG ideale Voraussetzungen legitim schwarz zu arbeiten. Aufträge oberhalb des erlaubten Schwellenwertes werden dann nebenher miterledigt und der Staat drückt ein Auge zu und verzichtet ganz nebenher auf Einnahmen.