Förderprogramme

Weiterbildungslehrgänge können im Rahmen verschiedener Förderprogramme gefördert werden. Die nachfolgende Auflistung erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit, da es in einzelnen Bundesländern regionale Förderprogramme gibt, die uns nicht bekannt sind. Außerdem sind nicht alle Einzelheiten der Förderprogramme aufgeführt.

Die Förderprogramme unterliegen regelmäßigen Änderungen. Die Angaben sind daher ohne Gewähr. Weitere Informationen sollten über die angegebenen Links eingeholt werden. Soweit uns bekannt ist, ist es nicht möglich, verschiedene Förderprogramme zu kombinieren.

Meister-BAföG (ab 01.08.2016: Aufstiegs-BAföG)
– Neue Regelung ab dem 01.08.2020 –

Antragstellung: Durch den Teilnehmer
Mindestdauer der Fortbildung: 400 Stunden bei Kursen der Qualifikationsstufe DQR 6 (Meister, Industriemeister, Geprüfter Polier)
Höhe der Förderung:

50 % der Kurs- und Prüfungsgebühren, der Restbetrag kann im Rahmen eines Darlehens gefördert werden. Bei Bestehen der Prüfung können auf Antrag 50 % des Restdarlehens erlassen werden (die Gesamtförderung beträgt dann 75 %).
Vollzeitkurse können zusätzlich mit einem Unterhaltsbeitrag (Zuschuss) gefördert werden. Gründet oder übernimmt der Teilnehmer innerhalb von drei Jahren nach erfolgreicher Beendigung des Lehrgangs ein Unternehmen oder eine freiberufliche Existenz, kann das Restdarlehen vollständig erlassen werden.
Der Zuschuss zu den Kurs- und Prüfungsgebühren wird unabhängig vom Einkommen gezahlt. Der Unterhaltsbeitrag wird abhängig vom Einkommen und Vermögen gezahlt.

Antragstellung: Für die Antragsprüfung sind je nach Bundesland verschiedene Stellen zuständig. In Niedersachsen erfolgt diese bei der NBank in Hannover.
Weitere Informationen: NBank
www.meister-bafoeg.info
Hinweis: Der Bildungsträger muss ein zertifiziertes Qualitätssicherungssystem nachweisen, damit seine Kurse im Rahmen des Aufstiegs-BAföG gefördert werden können. Die Kreishandwerkerschaft Vechta erfüllt diese Voraussetzungen.
Weiterbildung in Niedersachsen (WIN)
Antragstellung: Durch den Arbeitgeber (nur für Arbeitgeber mit Betriebssitz in Niedersachsen). Nachdem die Förderung zeitweilig auf bestimmte Unternehmen begrenzt war, können ab April 2020 wieder Unternehmen unabhängig von ihrer Größe in ganz Niedersachen gefördert werden. Das Programm ist befristet bis zum 30.06.2023.
Mindestdauer der Fortbildung:

Es muss sich eine Zuschusshöhe von mindestens 1.000 € ergeben.

Höhe der Förderung: 50 % Zuschuss, mindestens 1.000 Euro.
Gefördert werden die Lehrgangs- und Prüfungsgebühren sowie (wenn Lohn weiter gezahlt wird) auch die Personalausgaben. Bei der Berechnung der Personalausgaben wird ein Stundensatz von 19 € zugrunde gelegt.Von den Gesamtkosten (Lehrgangs- und Prüfungsgebühren sowie Lohnkosten des Teilnehmers) können maximal 50 % gefördert werden. Die Mindestfördersumme beträgt 1.000 Euro.
Antragstellung:

Die Antragsstellung erfolgt über die NBank in Hannover.
Der Antrag muss mindestens vier Wochen vor Kursbeginn bei der NBank vorliegen!

Weitere Informationen:

Weiterbildung in Niedersachsen

Qualifizierungschancengesetz – Förderung beschäftigter Arbeitnehmer/innen durch die Arbeitsagentur

Antragstellung:

Durch den Arbeitgeber.
Eine Grafik des BMAS zur Staffelung der Förderhöhe finden Sie hier >>.

Mindestdauer der Fortbildung: Mindestens 120 Unterrichtsstunden.Lehrgänge, die im Rahmen des Aufstiegs-BAföG (früher „Meister-BAföG)“ gefördert werden können, sind im Rahmen dieses Förderprogramms nicht förderfähig. In diesem Fall müsste der Teilnehmer das Aufstiegs-BAföG beantragen.
Höhe der Förderung: Siehe oben.
Zuständige Stellen:

Anträge sind vor Kursbeginn bei der Agentur für Arbeit zu stellen, in deren Bezirk der Arbeitgeber seinen Sitz hat.
Hinweis zum Werkpolierkurs: Es kann sein, dass einzelne Arbeitsagenturen eine Förderung des Werkpolierkurses ablehnen mit dem Hinweis darauf, dass diese Maßnahme als Aufstiegsfortbildung eingestuft ist und demnach nicht gefördert werden kann. In diesen Fällen bitten Sie den Sachbearbeiter der Arbeitsagentur bitte um Rückfrage an die Kreishandwerker-schaft Vechta (Herr Haverkamp, Tel.: 04441-941128).

(Der Werkpolierkurs endet nicht mit einer Kammer-Prüfung sondern einer Prüfung vor einem Prüfungsausschuss der Tarifvertragsparteien. Aus diesem Grund kann der Lehrgang auch über die Arbeitsagentur gefördert werden).

Hinweis:

Sowohl der Bildungsträger als auch die Maßnahme müssen durch eine fachkundige Stelle für die Weiterbildungsförderung (nach AZAV) zugelassen sein. Die Kreishandwerkerschaft Vechta ist als Bildungsträger entsprechend zertifiziert. Bezüglich des konkreten Kurses bitten wir um Rückfrage unter Tel.: 04441-941128.

Weitere Informationen:

Informationen zum Förderprogramm finden sie hier >>