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Weiterbildungslehrgänge können im Rahmen verschiedener Förderprogramme gefördert werden. Die nachfolgende Auflistung erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit, da es in einzelnen Bundesländern regionale Förderprogramme gibt, die uns nicht bekannt sind. Außerdem sind nicht alle Einzelheiten der Förderprogramme aufgeführt.

Die Förderprogramme unterliegen regelmäßigen Änderungen. Die Angaben sind daher ohne Gewähr. Weitere Informationen sollten über die angegebenen Links eingeholt werden. Soweit uns bekannt ist, ist es nicht möglich, verschiedene Förderprogramme zu kombinieren.

Meister-BAföG (ab 01.08.2016: Aufstiegs-BAföG)
Antragstellung:Durch den Teilnehmer
Mindestdauer der Fortbildung: 400 Stunden (bei den Meisterkursen gilt die Summe der Einzelkurse)
Hinweis:Der Bildungsträger muss ein zertifiziertes Qualitätssicherungssystem nachweisen, damit seine Kurse im Rahmen des Meister-BAföG gefördert werden können. Die Kreishandwerkerschaft Vechta erfüllt diese Voraussetzungen.
Höhe der Förderung:40 % der Kurs- und Prüfungsgebühren, der Restbetrag kann im Rahmen eines Darlehens gefördert werden. Bei Bestehen der Prüfung (bei Meisterkursen: Vorlage des Meisterbriefes) können auf Antrag 40 % des Restdarlehens erlassen werden. Vollzeitkurse können zusätzlich mit einem Unterhaltsbeitrag (Kombination aus Zuschuss und Darlehen) gefördert werden. Gründet oder übernimmt der Teilnehmer innerhalb von drei Jahren nach erfolgreicher Beendigung des Lehrgangs ein Unternehmen oder eine freiberufliche Existenz, können unter bestimmten Voraussetzungen bis zu 66 % des auf die Lehrgangs- und Prüfungsgebühren entfallenden Restdarlehens erlassen werden.
Antragstellung:Für die Antragsprüfung sind je nach Bundesland verschiedene Stellen zuständig. In Niedersachsen erfolgt diese bei der NBank in Hannover.
Weitere Informationen:NBank
www.meister-bafoeg.info
Hinweis:Der Bildungsträger muss ein zertifiziertes Qualitätssicherungssystem nachweisen, damit seine Kurse im Rahmen des Meister-BAföG gefördert werden können. Die Kreishandwerkerschaft Vechta erfüllt diese Voraussetzungen.
 

Meister-BAföG (ab 01.08.2016: Aufstiegs-BAföG)
Antragstellung:Durch den Arbeitgeber ( nur für Arbeitgeber mit Betriebssitz in Niedersachsen).
Mindestdauer der Fortbildung: Es muss sich eine Zuschusshöhe von mindestens 1.000 € ergeben.
Höhe der Förderung:Die Förderung ist u.a. abhängig vom Betriebssitz des beantragenden Unternehmens. Gefördert werden können:

Beschäftigte aus Unternehmen mit Betriebsstätte in Niedersachsen im Programmgebiet Lüneburg (ÜR)
Betriebsinhaber/innen von Unternehmen in Niedersachsen unter 50 Beschäftigten im Programmgebiet Lüneburg (ÜR)
Beschäftigte aus Kleinstbetriebsstätten mit bis zu 10 sozialversicherungspflichtigen Beschäftigten (nicht Vollzeiteinheiten) bzw. Betriebsinhaber/innen von Kleinstunternehmen gemäß EU-Definition in den Programmgebieten Weser-Ems, Braunschweig, Leine-Weser (SER)
Beschäftigte aus Unternehmen mit Betriebsstätte in Niedersachsen in den Programmgebieten Weser-Ems, Braunschweig, Leine-Weser (SER) bei Weiterbildungen mit dem Schwerpunkt der Vermittlung von Inhalten und Kompetenzen digitaler Themen
Betriebsinhaber/innen von Unternehmen mit Betriebsstätte in Niedersachsen in den Programmgebieten Weser-Ems, Braunschweig, Leine-Weser (SER) mit weniger als 50 Beschäftigten gemäß der KMU-Definition der EU bei Weiterbildungen mit dem Schwerpunkt der Vermittlung von Inhalten und Kompetenzen digitaler Themen.
Von den Gesamtkosten (Lehrgangs- und Prüfungsgebühren sowie Ausgaben für Freistellungen) können maximal 50 % gefördert werden. Die Mindestfördersumme beträgt absolut 1.000 Euro.

Die Ausgaben für Qualifizierungen (Lehrgangs- und Prüfungsgebühren) für individuelle Weiterbildungsmaßnahmen sind bis zu einer Höhe von 25 Euro pro Teilnehmer/in und Zeitstunde förderfähig.
Antragstellung:Die Antragsstellung erfolgt über die NBank in Hannover.
Der Antrag muss mindestens vier Wochen vor Kursbeginn bei der NBank vorliegen!
Weitere Informationen:Weiterbildung in Niedersachsen